Sein Hof, seine Arbeit, seine Lasten (1600 — 1840).
Die Art der Landleihe und des Besitzes war recht vielfältig und oft verwickelt. Unsere Dörfer hatten nur „geschlossene Güter". Solche waren an den Hof „geschlossen", d. h. sie konnten nicht verkauft, geteilt oder zerstückelt werden, so daß die Abgaben dem Grundherrn nicht verloren gehen oder geschmälert werden konnten. Sie hatten zwar hohen Grundzins, waren aber mitunter zchntfrei. Die Lasten ruhten auf dem ganzen Gut, nicht auf ein/einen Grundstücken. Geriet der Bauer eines solchen Hofes in Schulden, so konnte er an den Bettelstab kommen, da er nichts verkaufen durfte. Der Bauer hatte das Land in Landsiedelleihe oder in Erbleihe. Beim Landsiedel blieb der Grundherr völlig Eigentümer des Gutes, das er auf sechs, neun oder zwölf Jahre oder auch länger auslieh. Mancher Landsiedel mußte bei einem Heereszuge Pferd und Wagen stellen. Der Landsiedelhof war „geschlossen". Der Landsiedel konnte den Hof kündigen, daher der schnelle Wechsel des Pächters, was aber auch von den hohen Pachten des D. Ordens kommen konnte. — Der „Beständer" (Inhaber) eines Erbleihegutes saß fester auf seinem Hofe wie der Landsiedel. Er konnte nicht verdrängt werden, solange er seinen Abgaben nachkam und konnte mit Consens (Erlaubnis) des Herrn Grundstücke verkaufen oder verpfänden. Die Rodeländer (mit Rott- oder Rodezehnten) waren immer in Erbleihe ausgetan, Alle kleineren Höfe in beiden Dörfern, die unter zehn Hektar hatten, waren Erbland. Bei der Erbleihe nahm man zuerst nur Klöster, den D. Orden, ritterbürtige Geschlechter (Dienstadel) oder Schöffenfamilien. Erst nach 1320 nahm man auch Bauern dazu. Der Dienstadel nahm auch Höfe in Landsiedelleihe. Das Erbrecht ist im wesentlichen 200 Jahre unverändert geblieben. Wir haben das Anerbenrecht, wobei ein Kind den Hof ungeteilt erbt und zwar zu einer Taxe, die unter dem Wert des Hofes liegt. Die Geschwister erhalten eine Abfindung bei der Heirat, der Berufsausbildung oder beim Tode der Eltern.
Ein Ehekontrakt wie er damals üblich war, erhellt die Lage: 1821 „Joh. Peter Staubitz und Anna Margarete Petri haben die elterliche Hofraite und Güter von dem Witwer Peter Staubitz einschl. des Lehngutes nach vorherigem Consens des Lehnsherrn um den Anschlagpreis von 3100 fl. Frankf. Währung übernommen. Die Summe ist an die Geschwister Joh. Peters zu zahlen. Er hat seiner Mutter lebenslänglich freien Einsitz im Hause, freie Verköstigung und jährlich einen in dem Kontrakt bestimmten Auszug zu geben. Die unverheirateten Geschwister behalten solange sie ledig sind, ebenfalls freien Einsitz."
Das Anerbenrecht ist germanisch, die Realteilung römischen Ursprungs. Dabei wird der Hof unter alle Erben geteilt. Bei großen Gütern auf guten Böden ist das möglich, da auch ein kleines Gut die Familie ernähren kann. Sonst führt es zur Verarmung. Die Kreise Geinhausen und Hanau haben Reaiteilung, in den Kreisen Biedenkopf und Frankenberg ist sie häufig, im alten Kreis Kirchhain kommt sie vereinzelt vor, so in Niederklein.
Da der anfallende Stalldünger nicht genügte um den Boden vor Verarmung zu schützen, ließ man in den „Drei Feldern" den Acker jedes dritte Jahr als Brache liegen. Das Feld war in Winterfeld, Sommerfeld und Brache gedrittelt. Später wurde auch die Brache mit Klee, Rüben, Kartoffeln, Erbsen, Kraut und Ölfrucht „besöm-mert". Da es nur wenige Hauptfeldwege gab, war man gezwungen, über des Nachbarn Acker zu fahren, was ein festliegendes Gewohnheitsrecht war. Um dabei Flurschaden zu umgehen, wurde alle Bestellarbeiten, Saat und Ernte, nach Verabredung gemeinsam ausgeführt. Gedüngt wurde nur das Winterfeld oder auch das besöm-merte Brachfeld. Die Bauerbacher Ortsschsätzer gaben 1837 dem Steuerrevisor an, auf den Kasseler Acker (Morgen) gutes Land kämen neun, auf schlechtes bis zu 15 Fuhren Mist. Vor der Aussaat wurde das Winterfeld und das besömmerte Brachfeld fünfmal gepflügt. Das Sommerfeld wurde tür Haferaussaat zweimal, für Gerste dreimal gepflügt. Nach jedem Pflug wurde geeggt. Das Brachfeld durfte nicht vor Wal-burgis (l, Mai), umgebrochen, im Herbst nicht vor Michaelis (29. Sept.) ausgesät werden. Im Sommer war die Brache Schafhude. Der Pflug wurde mit 3—4 Ochsen bespannt. Nur die fünf größten Höfe, sowohl in Bb. als auch in Gd. hatten Pferde. Noch 1859 hatte Bb. 40 Ochsen und 15 Pferde, Gd. 24 Ochsen und 16 Pferde. Die kleineren Bauern spannten nur Kühe ein. Da man noch um 1840 kaum Futterkräuter baute, war die Wiesenfläche, die nur ein Fünftel der Ackerfläche betrug, nicht ausreichend, um den Viehbestand zu vermehren und die Regierung mußte stärkeren Kleeanbau anregen. An den Wiesen war bis 1840 kaum etwas getan, weder in Entwässerung der sauren, noch in Bewässerung der trocken liegenden oder in „Besserung" (Düngung) der mageren. Wo es ging, besorgte man Seifensiederasche, wie Ginseldorf angab; auch Kompostdünger kannte man. Das Vieh war klein und von geringej Leistung, Aus alten Klosterrechnungen wissen wir, daß die Kühe nicht mehr Milch gaben, als heute eine auf Leistung hochgezüchtete Ziege. Als um 1775 der Anbau von Klee und Esparesette angeregt wurde, allerdings mit wenig Erfolg, versuchte man auch die Stallfütterung einzuführen.
Die Schafzucht hat seit je in Hessen geblüht, vor allem in armen Gebirgsgegenden, aber auch in der gesegneten Ohmebene. Wollespinnerei und Garnhandel brachten überall Verdienst. Nach Feierabend fand man auf allen Höfen sowohl Mägde als auch die Knechte am Spinnrad. Um die Weideflächen und die Huterechte ist oft und lange gestritten worden, davon zeugen die „Landschiede" zwischen Ginseldorf und Schönbach in den Jahren von 1573—1657. Als die Waldungen geschlossen wurden, mit dem Klee- und Rübenanbau die Brache fortfiel und die überseeische Wolleeinfuhr einsetzte, sank die Schäferei schnell ab. Sie lebte nur in großen Notzeiten, wie von 1940—1950 wieder stärker auf. Als nach 1500 unsern kurmainzischen Dörfern der Verkauf von Hammeln nach Marburg verboten wurde, antwortete der Landgraf mit einem Gegenverbot. Schon damals hatten die Juden den Viehhandel in Händen, und es ist kein Zeichen von Wohlhabenheit, wenn sowohl in Bauerbach als auch in Ginseldorf kein Jude lebte, denn diese waren auf den Handel angewiesen, da ihnen Bauerei und Handwerk untersagt waren. Die Ausfuhrwolle ging meistens zu den Kölner Stapelplätzen. Noch 1709 beschwerten sich die Dörfer An-zefahr, Sindersfeld, Stausebach und Himmelsberg und baten um Anlage einer Wollwaage, um nicht von Hessen übervorteilt zu werden. Schäfer muß kein sehr einträglicher Beruf gewesen sein, denn wir finden recht häufig Wechsel und das Hirtenhaus des Dorfes war klein und dürftig. In Ginseldorf stand es nördlich der Schule und in Bauerbach am Dorfende, aufm Loh. Der Deutsche Ritterorden hatte am Ortenberg ausgedehnte Schafhuden, die sich bis zum Glaskopf erstreckten, wo noch die alte Schäferei steht. Man vermutet, daß das Dörfchen Arzbach durch zu starke Schafzucht des Ordens einging.
Flachsbau, -spinnerei und Leinenweberei ist eines der ältestens Gewerbe und blühte schon zu St. Elisabeths Zeiten in unserer Heimat. Der Bauer spann und webte sein Leinen selbst. Er brauchte das Leinentuch nicht nur für Leib- und Bettwäsche, sondern auch für den blauen Kittel, die Blaudruckschürze und die Leinenhose. Die Dienstboten erhielten es als Teil ihres Sachlohnes (noch bis 1914!) und der Überschuß ging in den Handel. Später kamen die Leinweber als eigener Beruf auf. Sie kauften Garn auf und brachten ihre Fertigware in den Handel. Das waren in der Regel die „geringen Leut". Schließlich gab es auch Lohnweber, die „armen Leut", die im Auftrage anderer webten und sich für ihre Heimarbeit mit geringem Lohn begnügen mußten. In Bauerbach haben wir 1860 nur noch einen, in Ginseldorf vier Leinweber, 1835 waren es in Bauerbach noch fünf (und fünf Schneider), in Ginseldorf neun Weber (und zwei Schneider) gewesen. Erzeugnisse der Marburger Weberei finden wir schon 1343 auf den Frankfurter Märkten, 1375 in Basel, 1420 in Budapest und 1474 in Wien.
Die billige englische Maschinenweberei brachte der heimischen Schafzucht beinahe den Tod. Doch hatte der Kreis Marburg immerhin 1959 noch 48 Herden mit 14 000 Schafen. In den Notjahren 1940—50 waren es 2500 Stück mehr. Für das Schaf-lleisch sind die Schwel/., Frankreich und auch Berlin seit je alte Abnehmer. Die Lämmer gehen über den Handel an Schäfereien ins Rheinland, die sie dort auf Mastweiden weiterfüttern. Die Türkei und Jugoslawien nehmen für ihre Zuchten Schafe ab. Für die vielen Weber war der Stellmacher wichtig, der das „Stell", den Webstuhl, machte. Das war sein Hauptgewerbe, nicht der Wagenbau.
Der Obstbau, für den Bauerbach heute noch bekannt ist, findet auf dem Grabstein der Elisabeth Bauerbach einen ersten Zeugen. Sie starb 1706 durch Sturz von einem Kirschbaum. 1837 heißt es: „Mit Ausnahme einiger Gemüsegärten werden alle Gärten hauptsächlich zur Obstbaumzucht verwandt, Diese ist in gutem Zustande und zum Gedeihen und zur Veredlung geschieht alles Mögliche. Die um das Dorf herumliegenden Gemeindestücke und die Wege sind mit Obstbäumen reichlich bepflanzt. Der Ertrag verschafft der Gemeindekasse in der Regel eine gute Einnahme. Auch die Gartenbesitzer haben von ihrem Obst baren Gewinn, namentlich von Kirschen, die sie in der ganzen Umgegend verkaufen," Pfarrer Ferrari gibt den Erlös für Obst in Ertragsjahren auf 200 Gulden an. 1836 waren es 83 rthl. 1917 verkaufte die Gemeinde für 4890,— Mark Obst und 1948 für 8000,—DM. Dabei ist aber zu bedenken, daß Not und Hunger der Kriegsjahre die Preise in die Höhe trieben und daß über 60% des Obstes an auswärtige Käufer vorwiegend an Marburger gingen. Bis aus Bürgein und Wehrda kamen um 1900 sonntags junge Burschen nach Bauerbach und gaben einem Bauern 5 oder 10 Pf, wofür sie sich auf einem Kirschbaum satt Kirschen essen konnten.
Wichtig war dem Landesherrn das Brau- und Schankrecht für Bier, Wein und Branntwein. Die Rechte wurden an die Untertanen vergeben. 1742—47 gab Caspar Petri zu Anzefahr für erhaltene „Schildgerechtigkeit", d.h. für die Erlaubnis ein Wirtshausschild zu führen, also für Schankerlaubnis (Konzession) jährlich zwei Gulden, Nur Städte und größere Orte mit. Fleckenrecht, wie Mardorf, hatten Brauhäuser, die wir aber nach 1700 in fast allen Orten finden. Bis um 1800 war in fast allen Dörfern Hopfenanbau, daher die vielen „Hoppegärten" in Dorfnähe. Bier war tägliches Getränk und wurde so notwendig wie Brot erachtet. Genau war festgelegt, was dem Fröner neben dem Essen an Bier zustand. Jedes Dorf hatte vor 1700 sein brauberechtigtes Nachbardorf, wo es sein Bier zu holen hatte, das zur Kirmes, Hochzeit, Kindtaufe, zum „Leed", zum Weinkauf und zu jedem ändern Fest nötig war. Kaffee, Tee, Kakao waren noch nicht entdeckt, Branntwein war vor 1500 noch Arznei und Wein war, von Ausnahmen abgesehen, für Adel und Reiche da. Als nach dem 30jährigen Kriege die „Branntweinblasen" (Destillen) aufkamen, war auch der Landesherr gleich dabei, die „Blasen" mit einer Steuer, dem „Blasenzins" zu belegen.
Zins und Zehnten
Neue Gülte, Zins und Zehnten
von der Wolle, von dem Flachse,
von dem Honig neue Zehnten,
neue Zehnten von dem Wachse.
Immer Zehnten, neue Zehnten,
immer zahlen muß der Sachse.
So klagen die Scirhsen in „Dreizehnlindcn", als ihnen der Frankenkönig den neuen, ungewohnten Zehnten zum Unterhalt der christlichen Kirchen, Altäre und Priester auferlegt hatte (gemäß I. Kor. 9. 13). Der Zehnte war übrigens schon im mosaischen Gesetz des Alten Bundes bekannt, ebenso bei antiken Völkern. Er war die wichtigste Abgabe vom Grundbesitz und wurde später auch für den weltlichen Landesherrn gehoben. Der Kirchenzehnte war der alte, der Rode- oder Rottzehnte der neue Zehnte. Vom Getreide wurde der große, von den übrigen Feldfrüditen (Ölfrucht u. a.) der kleine Zehnte gezogen. Der kleine Zehnte hieß auch Treseneizehnt. Er galt auch von allem, was unter dem Boden wuchs, z. B. von den Kartoffeln. Später wurde der Zehnte auf die elfte Garbe ermäßigt, es gab auch Abgabe der 22. Garbe. Kein Zehntland durfte in Gärten umgewandelt werden, weil damit der Zehnte verloren ging und auch das Huterecht erlosch. Nach 1775 wurden die Kleeäcker zehntfrei, um den Kleeanbau zu fördern.
Die Steuern haben nie dem Staatsbürger viel Freude gemacht und jeder sucht sie niedrig zu halten. Waren die Neurodungen die ersten Jahre zehntfrei, so ließ sie der Bauer wieder liegen und bewalden, wenn sie zehntpflichtig wurden, da ihm der Rodezehnte zu hoch war. Der Dorfgrebe hatte alle Zehntländer genau zu registrieren und im Frühsommer besichtigte der Amtsvogt die Äcker, um den Ertrag zu schätzen, und die Zehntensammler wurden vereidigt. Unterschleife wurden hart bestraft.
An Einnahmen verbuchte der Keller 1659: Dienstgeld, Grebengeld, Beede, auch Erbgülte genannt, Kühegeld, Wiesenzins, Weizgeld, Fischereizins, Mühlenzins, Läm-merzehnten, Flachs- und Krautzehnten (nur aus Mardorf) „aus hainischen Höfen", Fastnachtshühner, Gänse und Hahnen, Federvieh, Wollenzoll, Einzugsgeld, Mastgeld, Schutzgeld von Juden, von Branntweinblasen, Wein- und Bieraccis, Wein-schank- oder Zapfengeld, Wald-Frevel-, Gerichts-, Kirmes- und Kirchenbußen. 1664 werden „Mardorffer und Antzefährer Zehendtscheuwren" genannt; 1780 in Roßdorf und Rüdigheim. Um diese Zeit hatte fast jedes Dorf seine Zehntscheune. Die BaueV bacher stand bei Meuers, woher der Hofname Meiers (Verwalter) rühren kann.
Auch unsere kurmainzischen Bauern suchten den Zehnten zu drücken und der Kurfürst mußte ihnen schärfer auf die Finger sehen. Erzbischof Lothar Franz v. Schönborn erließ 1712 erneut eine Verordnung seines Vorgängers, Anselm Franz v. Ingelheim, um sie wieder einzuschärfen. Der Amöneburger Keller Konrad Diehl vermerkt 1664 in der Abgabenliste: „Einnahmb Korn von Bauerbach ist pur Trespen", — oder: „Einnahmb Korn von Rußdorff ist lauter Trespen." Die Verordnung besagt: Alle Garben müssen gleich stark gebunden werden. Es dürfen nicht mehr als zehn auf einem Haufen stehen. Die „unverzehnt" gebliebenen Garben müssen auf einen ändern Acker aufgerechnet werden, geht das nicht, müssen sie irgendwie verzehntet werden. Der Zehntheber braucht nicht die ihm vom Bauern vorgelegte Garben zu nehmen, er soll die nehmen, die er für recht hält. Werden bei Regen die Kornhaufen geschlossen (d. h. mit einem Hut abgedeckt), dann soll der Haufen neun Garben zählen und die zehnte soll daneben liegen. Ist diese nicht „tüchtig", soll der Zehntheber eine andere wählen. Es darf erst Frucht abgefahren werden, wenn der Acker ganz geschnitten und aufgebunden ist und wenn der Zehnte geliefert ist. Niemand darf nach dem Abendläuten oder gar nach Dunkelheit Frucht einfahren, auch nicht von zehntfreien Äckern. Eilt die Abfuhr bei Schlechtwetter oder im Kriege, so ist es zuvor auf Amöneburg zu melden. Künftig sollen sowohl Kohlsamen als auch Gras- und Wickenfutter ebenso wie Kraut und Rüben gezehntet werden und sind dem Zehntheber anzuzeigen. Diese Verordnung ist alljährlich vor der Ernte in jeder Gemeinde öffentlich und deutlich zu verlesen.
Über die Höhe des hiesigen Zehnten unterrichtet uns die Abrechnung des Amöneburger Kellers aus den Jahren 1324 bis 1360: „Burbach undt Aspach" zahlten in einem Jahre 12 Malter Brachkorn, 8 Malter Haier, eine Meste öl und ein Maß Käse. Ein Malter Roggen waren etwa drei, ein Malter Hafer zwei Zentner. Im Mittel betrug also der Zehnte 54 Ztr. Getreide, von einem recht kleinen Ort, wie Bauerbach. Die Termine für die Ablieferung war der Peterstag (22. Februar) und das Michaelsfcst (29. September). Die ältesten Leute wissen noch von ihren Eltern, daß an diesen Tagen „die Prim geschutt", d. h. die Pfründe geschüttet wurden. Der Zehnte sowohl von Bauerbach als von Ginseldorf hat oft in der Geschichte gewechselt. 1248 war es Mainz, das den Bauerbacher und Asbacher Zehnten hob, ebenfalls 1324 - 1385 haben ihn die Schenke zu Schweinsberg für den Schutz der Winneburg, 1407 verzichten sie zugunsten des Deutschen Ordens. 1521 nennen die Rechnungen des Kellers Martin Bergheber auf Amöneburg von Buerbach und Guntzelndorff Dienstgeld, Grebengeld und Grebenhafer, Kuhegeld, Bethe und Hühner, doch keinen Zehnten und kein Einnahmekorn „von Hoeffen undt guttern zu Buerbach undt Guntzelndorff". 1505 ist v. Hatzfeld der Inhaber und verkauft die Hälfte an Grethe Sifenhenz. 1706 hatte das Stift zu Amöneburg den Bauerbacher Zehnten.
Wechselvoll ist auch der Ginseldorfer Zehnte. Zuerst muß ihn der Deutsche Orden gehabt haben, dann der Landgraf, von dem ihn die Riedesel 1352 als Lehen erhalten. 1409 kauft ihn der Deutsche Orden von den Hobeherren, die ihn 1439 als Mainzer Lehen inne haben. 1489 haben ihn die Raue v. Holzhausen, mit denen 1507 der Deutsche Orden darum streitet. 1551 hat ihn Riedesel zu Bellersheim in Bayern. 1748 kaufte das Stift zu Amöneburg den Ginseldorfer Zehnten von den Wolffer-Erben. Die Ohmfischerei bei Ginseldorf geht im Laufe der Zeit von Hand zu Hand. 1273 haben sie die von Fleckenbühl, 1280 gibt sie die Gräfin von Ziegenhain an den Deutsche Orden, einen ändern Teil gibt 1370 der Pfarrer von Anzefahr an den Orden, 1400 geben sie die von Falkenberg ebenfalls dem Orden, 1835 ist die Fischerei in Bauernhand, Heinrich Kissel, Haus 13, hat sie in Pacht. Wir sehen, wie die Fischerei dem Adel, den Klöstern, dem Landesherrn fast so wichtig war wie die Jagdrechte.
Neben dem Zehnten von der Frucht gab es den vom Vieh, den Blutzehnten^ den Lämmerzehnten. Eine andere Viehabgabe, eine Art Erbschaftssteuer, war das Besthaupt. Beim Tode des Mannes wurde das beste Stück Vieh aus dem Stalle gegeben, eine Abgabe, die vom sogenannten „Seelgered" rührte. Diese Abgabe eignete sich dann später der Landesherr an. Bede, — Bethe: Eine sehr alte Abgabe an den Landesherrn eine Art Grundzins für Bebauung und Bewohnung des landesherrlichen Bodens und den Schutz desselben. In Marburg betrug die Jahresbede i. J. 1311 300 Mark kölnische Pfennige. In Bauerbach und Ginseldorf 1521 drei Gulden, 1521 zahlten „Bethe" nach Amöneburg: Buerbach, Guntzelndorff, Schrigde, Groß Roistorff, kleyn R. Antzephare, Stussenbach, Sindersfelde, Hymmelsperg, Mardorff, Belnhußen und Barthenhußen, Auf dem Dorfe wurde für jede Herdstätte das Rauchhuhn gehoben, in der Stadt der Feuerschilling. Beide dienen uns als Berechnung der ungefähren Einwohnerzahl, da mit den Rauchhühnern die Zahl der Familien gegeben ist.
Am schwersten drückte den Bauern die Kontribution, die „Konterbutzion", über die Kaspar Preis immer wieder klagt und stöhnt. Die Kontribution war eine Kriegssteuer aus dem 30jährigen Kriege, aus der das Söldnerheer des Landesherrn unterhalten wurde. Diese Steuer ruhte auf Grundbesitz, Haus, Vieh und Vermögen. Frei davon waren nur Adelshöfe, die „Freihöfe", wie der Ordenshof Arzbach. Alle ändern waren „kontribuabel". Der Steuergulden (Stil.), nach dem die Kontribution berechnet wurde, hatte 27, der Kammergulden 28 Albus. Bei Verleihung eines Lehnsgutes richtete der neue Lehnsmann eine festliche Mahlzeit mit Wein her, statt deren später eine Abgabe in bar erhoben wurde, der Weinkauf, Winkuff, früher auch Vorheuer, forhure genannt. Das Lehngeld (wohl die alte „wisunga?") war fällig bei Veränderung des Erbleihebeständers durch Kauf, Tausch oder Erbschaft, also eine Erbschaftssteuer, die 2—5(V« der Kaufsumme betrug und später bis zu 10% ging. (1)
Wären das nur alle Abgaben und Lasten gewesen! Es gab aber noch Dienslgeld, Vogtzins, Grebengcld, Forstkorn, Schutz- und Aschhafer, Knechtskorn, Kirchweihgulden, Kirmeskuchen (!), Weinfuhrgeld, Recognitionsgelder (Anerkennungsgebühr), Schreibgebühren und die vielerlei Dienste und Fronden. Durchfuhr-und Handdienste mußten beide Dörfer Kalk, Schiefersteine und andere Baustoffe für staatliche Bauten und zur Brücker Mühle fahren, den Beamten das Besoldungsholz bringen, den Mardörfer Zehnten in die Scheuer und die gedroschene Frucht auf den Rentereiboden zur Amöneburg liefern; alle Gemeinden des Amtes Amöneburg hatten ein Viertel der Frachtkosten der Rentereifrüchte zu den Magazinen zu tragen. Niederklein hatte die Riedewiese zu mähen, die ändern Orte hatten sie zu heuen und nach Amöneburg zu fahren. Die Werflerwiese auf dem Werfel bei Kirchhain, sechs Morgen groß, 1460 als dem Deutschen Orden gehörig genannt, mußte Bauerbach mähen und ernten. Der Anspann betrug je Fuhre vier Pferde, sechs Ochsen oder zwölf Kühe. Bei Fahrten in der Nähe, d, h. bis etwa Amöneburg, galten drei Fuhren für einen „Spanndienst", bei weiten Entfernungen eine Fuhre für einen Dienst. Die Frongebühren für jeden Spanndienst betrugen 3 Kreuzer, für jeden Handdienst iVs Kreuzer. Mardorf hatte 17 Dienste zu leisten, Schröck 4, Bauerbach und Ginseldorf je einen. Ab 1833 begann man, die Dienste in Geldleistungen umzuwandeln. In Bauerbach waren zehn Höfe spanndienstpflichtig, Stauze (3), Martels (4), Orems (5), Hofmanns (7), Kissils (9), Gölzhäusers (11), Schülers (14), Kilbers (20), Kurts (22) und Meuers (26). Die Hand- und Gehdienste hatten die Kleinbauern und Beisitzer zu leisten. Essen und Trinken mußten die Fröner reichlich bekommen. Von Ottrau (Schwalm) ist bekannt, daß sie morgens eine Suppe, einen Pfannkuchen und eine Ecke Brot mit Käse bekamen, mittags Erbsen mit Sauerkraut, Milch und „satt Brot" sowie in der Ernte auch Fleisch, abends Brot, Käse und Bier. Im Sommer begann der Dienst, wenn „der Hirte hörnte", bei Dunkelheit mußten alle zu Hause sein, spätestens um 6 Uhr, im Winter um 4 Uhr. Die Ackersleute arbeiteten mit ihren Gespannen morgens fünf Stunden (6—11) und nachmittags fünf (l—6), „Unter dem Krummstab", d. h. der erzbischöflichen mainzischen Regierung hatten die Fröner ein mildes Regiment, Unter der hessischen Herrschaft wurden Dienste und Lasten schwerer und schwerer. Vergebens waren die Klagen der Bauern und ihr Hinweis auf ihre guten alten verbrieften Rechte (Lerch). über die Habgier der Fürsten und deren Übergriffe auf die „Allmende", d. h. den gemeinen Nutzen, hatte der Schwabe Freidank schon 1230 geklagt:
„Die Fürsten zwingen mit Gewalt
Feld, Steine, Wasser und den Wald,
Dazu die Tiere, wild und zahm.
Der Luft auch täten sie's gern an,
doch die muß noch gemeinsam sein."
Der Landgraf, der 1803 Kurfürst wurde, hatte schon 1760, teilweise noch früher, das Land katastcrmäßig aufnehmen lassen, damit ihm auch kein Pfennig an Zins und Zehnten entging. Von Kurmainz sind zwar keine Kataster bekannt, doch erwähnt Pfarrer Ferrari 1835 ein „altes Flurbeschreibungsbuch", das in Cassel liege. In Mardorf fand Verfasser ein altes, von Bauernhand geschriebenes Flurbuch von 1690, doch ist das von Ferrari genannte Bauerbacher weder in Kassel noch im Staatsarchiv Marburg bis jetzt gefunden.
Ergänzung
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Das Lehngeld war nicht wie hier angegeben fällig, sondern bei Erneuerung der Leihe nach 6, 9 oder 12 Jahren.
Die Ablösung
Die Ablösung
Der Korse Napoleon hatle 1806 das Land besetzt und seinen Bruder Jeromc (Hieronymus) zum „König von Westphalen" gemacht, und Hessen wurde ein Teil dieses Königreiches. Schon 1807 wurde die Westphälische Verfassung geschaffen, die alle Hörigkeit und Leibeigenschaft abschaffte. 1809 folgten damit alle Zinsen und Zehnten, alle Diensten und Fronden, einschließlich der Jagdfronden. Ein drei-
ßigjähriger Durchschnitt aller Lasten wurde errechnet.. Davon sollte der 25fache Betrag als Ablösungsschuld bezahlt werden. Der Jubel über die neue Freiheit sank sehr schnell auf den Nullpunkt, als aus dem verarmten Lande 35 Millionen Mark Kontribution herausgepreßt werden sollte. Nun, der Franzosenspuk ging vorbei, der Kurfürst kehrte zurück. Aber erst 18 Jahre nach der „westphälischen" Zeit sah der Kurfürst, der alles auf das Alte zurückgedreht hatte, ein, daß das unhaltbar war. Auch er mußte sich bequemen die alten Lasten im Jahre 1832 endgültig aufzuheben. Diesesmal betrug die Ablösungsschuld nur das 20fache des Jahresbetrags. Bis alles bereinigt war, vergingen nochmals 18 Jahre. 1838 wurde der Mühlenbann und 1850 die Jagdfronden beseitigt. Diese, sowie Weinkauf und Besthaupt, wurden nicht mit Geld abgelöst. Zur Beschaffung der Ablösungsschulden schuf man in Kassel die erste bäuerliche Kreditkasse. Bis 1851 lieh diese über acht Millionen Thaler zu 3—4% aus, weitere 4 Millionen Thaler kamen aus anderen Quellen, Für Bauerbach haben wir leider keine Zahlen, da man die Akten achtlos vernichtet hat. Die 20 größten Mardörfer Höfe liehen damals 10224 Thaler, wovon noch 1888 Abtrag und Zinsen zu leisten waren. Zu der Ablösungsschuld kamen noch die alten Rückstände aus den Napoleenischen Kriegen, die von 1792—1815 währten. Nach 1822 mußte das Amt Amöneburg um einen Nachlaß bitten, da das ganze Amt rund 93 000 Gulden schuldete. Mardorf war mit 21000 fl am höchsten, Bauerbach mit 1842 fl am niedrigsten eingestuft, Ginseldorf hatte 2729 fl zu zahlen. Bis Ende des vergangenen Jahrhunderts hat der Bauer all diese Lasten und Schulden getragen, an denen noch mancher Hof bei schlechter Wirtschaftsführung, die zusätzliche Schulden brachte, zugrunde gegangen ist.
Die neue Besteuerung
(Nach der Ablösung)
Die vielen und vielnamigen Abgaben, seien sie in baren oder in naturalen Leistungen, die oft drückenden Dienste und Fronden waren in den Jahren 1837—1840 durch Kapitalabfindung, die den Bauern jahrzehntelang nicht minder gedrückt haben, abgelöst worden. Neben dieser langfristigen Schuldentilgung liefen die laufenden Steuern, über die uns die Steuerlisten der 1840er Jahre recht gut unterrichten.
Der Besitz wurde nach Steuergulden abgeschätzt, der größte Hof in Bauerbach war mit 766 fl, in Ginseldorf mit 666 fl veranschlagt, ein 10 ha Hof in Bauerbach mit 200 fl, in Ginseldorf mit 250 fl. An Grundsteuer zahlte Jobs. Braun, Bauerbach (umgerechnet in DM) etwa 94,— DM, Heinrich Schmidt, Ginseldorf, zahlte von seinen 10,6 ha etwa 18.— DM jährlich.
28 Eigentümer in Baucrbach zahlten eine geringe Viehsteuer, die monatlich einige Heller (Pfennig) betrug. Der größte Hof zahlte jährlich etwa 3,60 DM. Die Kontribution, eine verhaßte Abgabe, betrug bei diesem Hofe jährlich etwa 70,— DM. Freilich ist zu bedenken, daß damals das Geld eine bedeutend größere Kaufkraft hatte und nicht nur die Preise und Steuern, sondern auch die Löhne und Einnahmen entsprechend niedrig waren. Auch die Gewerbesteuern halten wir heute für geringfügig, ohne zu wissen, wie man sie 1840 angesehen hat. Die Landwirte mit weniger als 8—10 ha und die „Beisitzer" ohne Bauerei hatten ihr Gewerbe, bzw. einen Nebenerwerb. Sie zahlten durchschnittliche l—2 Albus (etwa 12—23 Pf) im Monat. Etwas mehr zahlte der Wirt. Die Leinweber in Ginseldorf waren nicht veranlagt, wohl weil damals schon die Weberei darniederlag. Nach 1860 ist. die Veranlagung höher, der Flof mit 766 fl gilt jetzt 1111 fl und der von 666 fl gut 820 fl. Doch als nach dem Kriege 1866 Kurhessen unterging, überzuckerte man von Berlin aus dir-Pille mit einer allgemeinen Senkung der Steuern. Bauerbach hat 186l 53 Familien, Ginseldorf 44. 1928 zahlten 53 Grundbesitzer 2067,— Mark an staatlicher Grundvei-mögenssteuer. Die Gemeindezuschläge sollten 150% betragen, es kamen aber nur 2269,— Mark ein, weil viele Zahler erhebliche Nachlässe bewilligt bekamen (831,— Mark). An Wassergeld zahlten 59 Haushaltungen 621,— Mark. 25 Hundehalter sollten je 6,— Mark Kreishundesteuer zahlen, die Steuer wurde aber nicht gehoben. 43 Pächter der Gemeindeäcker zahlten jährlich 405,— Mark Pacht, Pächter der Grasnutzungen 309,— Mark, Förster Karl König für die Gemeindejagd 600,— Mark jährlich, die Hausmiete für das Gemeindehaus No, 34 betrug jährlich 80,— Mark.



