Die große Erbschaft
Übergabe des Freihofs Arzbach
Die Wirren der Glaubenskämpfe, der Druck seitens des Landgrafen, der lange Krieg hatte den Deutschen Orden dem Ruin nahe gebracht. Der Landgraf zog ein Großteil der Abgaben ein, der Deutsche Orden verarmte. Der Siebenjährige Krieg tat ein übriges. 1761 steckten die Franzosen ein großes Getreidelager in Brand, dem fast die Ordenskirche zum Opfer fiel. Aus der Notlage des Ordens heraus wird die Abtretung des Freihofs Arzbach zu verstehen sein. Da der Ort deutschherrlich war, werden einige Arzbacher Bauern in das Ordensgericht Seelheim abgewandert sein. Hier liegt ja noch ein Arzbacher Hof, Müller-Brücke. Und ein Teil des Hofes, östlich der Straße Schröck-Seelheim gehörte zur Seelheimer Gemarkung, in welcher auch der Freihof Arzbach lag. Diesen Hof sowie die Ländereien westlich der Straße übergab aber der Orden an Bauerbacher Leute. Der Komtur v. Isenburg war reformiert, seit 1743 hatte das Deutsche Haus keinen katholischen Komtur mehr gehabt. Der letzte Beständer des Hofes, Blosing (Blesing, Blöhing), war katholisch. — Und unter den katholischen Beamten des Hauses — Hof-Kammerrat, Ordensrat, Rent-und Zinsmeister, Sekretarius, Archivar, Trappierer — wird der Komtur seine Ratgeber gehabt haben und das letzte Worte sprach schließlich der Hoch- und Deutschmeister zu Mergentheim, Der 1789 gestorbene Hofkammerrat Georg Peter Forsch hat den Vertrag mit unterschrieben. (1)
Der Vertrag vom 13. Juli 1769
Nach eingeholter Erlaubnis des Hoch- und Deutschmeisters sind Vertragspartner die Landkommende Marburg und die „Ehrengeachteten" Einwohner des Kurfürstlich-Mainzischen Dorfes Bauerbach
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Heinrich Hohmann, Johann Heinrich Nau, Kaspar Herbener, Heinrich Herbener, |
Johannes Petri und Joh, Heinr. Gölzhäuser, Peter Kissel, Kurt Weber. |
Sie erhalten alle Äcker, Wiesen, Weiden, Hüten, Triescher sowie die Hof- und Wirtschaftsgebäude zur Erbleihe für sich und ihre ehelichen Leibeserben. Ähnlich wie hier kamen auch 1789 die Ländereien des Hofes und der Schäferei am Glaskopf in Erbleihe an Cappeler Bauern.
Ursprünglich hat der bedeutende Hof Arzbach neun Teiche gehabt und diese neun Teiche haben weitgehend das Landschaftsbild zwischen Bauerbach-Schröck-Großseelheim bestimmt und ihm ein völlig anderes Gepräge gegeben, als es die Getreidesteppe heute tut. Es war eine liebliche Seenlandschaft. Die alten Rudolphi-schen Flurkarten von 1720—1755 geben uns ein genaues Bild der Teiche. (Die damaligen Maße sind in Hektar umgerechnet). Unterhalb (d. h. östlich) der Straße Schröck-Seelheim lag der große Udendörfer Weiher, nach der Wüstung Udendorf benannt, 3,35 ha groß. Laut Großseelheimer Kataster von 1768 war er damals noch mit Fischen besetzt. Unterhalb der Straße (östlich) lagen vier Teiche, von denen jedoch 1768 nur noch der mittlere, an dem der Freihof lag, besetzt war. Der oberste Teich wird schon 1720 als „nunmehro zu einer wiese gemacht" erwähnt. Die ändern beiden Teiche, der obere und untere, waren zur Zeit der Übergabe ebenfalls Viehhuden. Oberhalb (westlich) der Straße Bauerbach-Schröck lagen die heute noch gut erkennbaren drei Arzbacher Teiche am Walde. Die vier großen Teiche beim Hofe Arzbach, auf Seelheimer Flur, waren insgesamt 11,30 ha groß, die drei Teiche am Walde, auf Bauerbacher Flur nur 2,40 ha, und zwar der obere 104 Ar, der mittlere 40 Ar, der untere 100 Ar. Alle neun genannten Teiche hatten demnach ursprünglich eine Wasserfläche von fast 17 ha, was einem ansehnlichen Bauernhof entspricht. (2) Der Lampertshäuser Teich, der 1768 auch noch bestand, und jener an der alten Schäferei am Glaskopf gehören auch in unsere alte Seenlandschaft hinein, da sie in nächster Nachbarschaft der Arzbacher Teiche liegen. An Grundstücken, die übergeben wurden, werden aufgezählt: Die drei am Hofe gelegenen Teiche auf Seelheimer Flur, einen Morgen Wieswachs an den Teichen, die 10 Morgen große Mittelwiese bei Kleinseelheim, der Küchenacker, l Morgen groß, die Spitz, und zwei weitere Äcker am Küchenacker. Das waren zusammen etwa 22 ha. — In der Mainzischen Gemarkung (Bauerbacher Flur) lagen, zum Hof gehörig, in der Wann ein Acker, l Morgen groß, der „Große Acker", 32 Morgen am Kuckucksweg, der „Mittlere Acker", 30 Morgen zwischen Lahnbergswald, Teichen und im Sack, und der „Kleine Acker", 27 Morgen am Arzbacher Weg, zusammen 90 Morgen.
Das Seelheimer Kataster, ein Jahr vor der Übergabe, führt beide Ordensfreihöfe auf, jenen im Dorfe, der bis in unsere Zeit noch „der Freihof" geheißen hat (später hieß er auch Ulrichshof), der 22 ha groß war und „noch einen Freyhof, ohn-weit hir lign, die Artzbach genannt, dazu gehöret ein Wohnhauß, Scheuer, Stallung und Hofraide", nebst (umgerechnet) 1,55 ha Land, 1,75 ha Wiese und 12,40 ha Teiche. „Das übrige Land, so zu disem Guth gehöret, ligt im Chur-Maintzischen und zwar in der Bauerbacher Terminey, wie auch in der Schröcker und macht das außer Land liegende in Summa 90 Morgen altes Maas, die Ruthe zu 18 Schuh, welches nach Waldmorgen genießen sein soll." (Diese 18 schuhige Ruthe entspräche demnach mit etwa 38,76 Ar dem Mainzer Morgen, der auch als Amöneburger Kirchenmorgen vorkommt). Somit lagen 22 ha des Hofguts auf Seelheimer und 36 ha auf Bauerbacher Flur.
Der Hof Arzbach hat bei der übergäbe 1769 noch bestanden und ging mit „denen dazu gehörigen Wohn- und Wirtschaftsgebäuden, so wie selbige dermalen stehen und liegen", in Bauerbacher Besitz über. Die Rudolphi'sche Flurkarte zeigt ihn sogar in Aufsicht, ein ziemlich großes Wohnhaus mit kleinem, angebauten Stall und einzeln stehender Scheune. Die Hofreite war nur 16 Ar groß. Wenige Jahre später, 1778, schreibt Engelhardt, es seien keine Wohngebäude mehr da, nur noch eine alte Fischerhütte. Da damals das Bauholz sehr knapp war und man dasselbe überall zusammen holte, wo etwas abgebrochen wurde, wird man das Gebälk des Hofes bei dessen Abbruch in Bauerbacher Scheunen und Ställen verbaut haben. Doch ist die Hofstätte heute noch kenntlich. Zwischen Weg und Teich liegt ein Äckerchen, das zu einem Bauerbacher Hofe gehört. Auch die alte Teichfläche, die Teichwiesen genannt, sowie die Mittelwiese, heute Winkelwiese, bei Kleinseelheim, sind noch Bauerbacher Besitz. Der Küchenacker, sowie die angrenzenden Stücke, waren bis zur Großseelheimer Verkuppelung 1911 und teils bis zur Bauerbacher 1913—1916 auch noch Bauerbacher Boden, Nicht nur die alte Flurkarte, sondern auch die Flurnamen Küchenacker und am Teichhaus, dieser noch viermal wiederkehrend, bestimmen eindeutig die alte Hoflage. Zudem hat ein Landwirt, Meuers, vor Jahren auf dem Küchenacker Ziegelreste herausgepflügt. Und A. Elisabeth Böttner, geb. Hofmann aus Herbeners, geb. 1832, wußte noch gut, daß ihr Vater auf dem Küchenacker eine Menge alter Topfscherben herausgepflügt hatte. Den Arzbacher Hof in Seelheim bekam um 1770 der Komtur von Malta, Clos, dessen Grabstein in St. Elisabeth in Marburg steht. Clos ist ein Vorfahr mehrerer alter Bauernfamilien im Kreise Marburg. Die Frage muß offen bleiben, warum der Freihof Arzbach außerhalb seiner Ackerfläche, die ja weiter westlich auf Mainzischem Gebiete lag, auf Seelheimer Flur erbaut wurde, wo er nur die Teiche und etwa 7,00 ha Land hatte. Vielleicht, um in der Mitte zwischen der großen Mittelwiese und der Ackerflur zu liegen? Die Baulichkeiten des Hofes, das zeigt die Karte, können nicht allzugroß gewesen sein und waren nur auf eine höchstens mittlere Betriebsgröße zugeschnitten. Das meiste Land war an die Bauern verlehnt.
Wenden wir uns den Bauerbacher Arzbachteichen am Lahnberg zu. überraschend, wie sie sowohl in Geländelage, wie auch in Form, Anlage und Kartenbild den Seelheimer Teichen ähnlich, ja fast gleich sind, nur in der Größe unterschieden, Auch hier ist am Mittelteich eine alte Wohnstätte. Der Geschichtsverein fand hier 1899 alte Mauerreste, die wohl nur von der Fischerhütte herrührten, die der Vertrag von 1769 erwähnt. Und eine typische Siedlungspflanze, der Gute Heinrich, eine Gänsefußart, wächst hier unter der Linde, die der Schäfer Böttner um 1890 pflanzte, ein schöner, vollkroniger Solitär, der neben der einsamen Eiche, die südöstlich davon steht, dem Tälchen seine besondere Note verleiht.
Der Vertrag fährt fort: Tag der Übergabe ist der Peterstag (22. Febr. 1770). Die Erbbeständer zahlen für das Eigentumsrecht 1200 Gulden Frankfurter Währung, 200 fl. sofort und 1000 fl. am nächsten Peterstag. Die Frankfurter Währung war seit 1660 ein Reichsthaler (Rthlr.) zu 45 Albus. l Albus etwa 8 Pfg. Ein Gulden (fl.) galt 30 Albus). Der jährliche Grundzins ist 120 fl. je zur Hälfte ungemahnt fällig auf Ja-kobi (25. Juli) und Martini (11, Nov.) — Die Beständer haften unbeschränkt, alle für einen und einer für alle. Sie verzichten auf irgend einen Nachlaß des Zinses. Die drei Teiche am Walde müssen sie unterhalten, im Winter aufeisen, vor Hochwasser, Austrocknen und Diebstahl schützen und jeden Schaden in Marburg melden. Sie müssen beim Ausfischen helfen und die Fische nach Marburg fahren. Sie haben das Hüte-recht auf den Dämmen, müssen aber dulden, daß der Teichschlamm darauf geschüttet wird. Werden die Teiche einmal beackert, erlischt das Huterecht. (Man hat also damals schon damit gerechnet, was erst 1956 eintrat, die Kultivierung der Teichböden.)
Die wichtigste Bestimmung besagt, daß die Grundstücke „in Rain und Stein" gehalten, nicht verteilt, verpfändet, verkauft oder sonstwie in fremde Hände gebracht werden dürfen. Will ein Beständer verkaufen, hat der Orden das Vorkaufsrecht. Dann bekommt dieser 2% des Preises. Die Erbleihe wird alle 15 Jahre erneuert. (Der letzte Leihebrief wurde 1845 ausgestellt.) Bei jeder Erneuerung zahlen die Beständer 20 Thlr. Gebühr und 20 Thlr. an „trocknem Weinkauf" und Knechtsrecht. Der Zehnte und das Knechtskorn müssen entrichtet werden. Für die Lasten an die Landesherrschaft gibt der Orden keine Entschädigung. Hier handelt es sich wohl um die 1584 an den Landgrafen verlorenen Rechte und Abgaben. Das Winterfeld dürfen die Beständer schon im Herbst 1769 bestellen. — Die genannten acht Bauern sollen damals eine „Schäferei" gebildet und sich gemeinsam für Kauf und Übernahme des Arzbachgutes entschlossen haben. Sie haben für die 56 ha des Gutes sofort l 200 fl. und in den folgenden 40 Jahren an Grundzins 4 800 fl. gezahlt (rund 800 fl. an „Weinkauf" bleiben außer Betracht), was pro Hektar 100 fl. sind. 1828 kostete in Mardorf ein Kasseler Acker (Morgen) 150 fl., 1837 in Bauerbach der Kasseler Acker 25 Rthlr., etwa 38 fl., was für den Hektar 150 fl. sind. Der Preis war demnach mäßig zu nennen, l Thr. = iVa fl., l fl. = 2/s Thlr.
Es wird lange Gesichter sowohl in Bauerbach als auch im Deutschen Hause gegeben haben, als der Deutschmeister, der in Brüssel residierte, Karl Alexander Ema-nuel, Herzog von Lothringen (1712—1780) einen neuen, genaueren Vertrag verlangte. Er war der Schwager der Kaiserin Maria Theresia, ein heiterer, leutseliger Fürst, allerseits beliebt. Lange Jahre war er österreichischer Generalissimus, bis er 1758 gegen Friedrich II., den Preußenkönig, die Schlacht bei Leuthen verlor. Dann wurde er Statthalter der österreichischen Niederlande (Belgien) und 1761 Hochmeister des Deutschen Ordens, Sitz zu Mergentheim. Er wohnte aber 1769/71 in Brüssel. Es verging noch über ein Jahr, denn der Dienstweg war auch damals schon sehr lang, bis im April 1771 dann die Bestätigung des zweiten Vertrages einlief. Zehn Vertragspunkte wurden ergänzt. Die Ackerstücke wurden einzeln aufgeführt, desgleichen der Wieswachs und die Winkelwiese hinter Kleinseelheim. Kein Einwand, keine Ausflüchte sollten gelten, wie Mißwachs, Mäuseplage, Schneckenfraß, Hagelschlag, Kriegsverheerung, Wasserflut und anderes, wenn Abgaben fällig waren; Steuernachlässe gab es also nicht. Das Gut. sollte in nicht mehr als sieben Teile an acht Beständer geteilt werden. Es ist zwar ein Freihof, was aber die Beständer nicht befreit vom Wege- und Kirchenbau, sowie von Kriegsleistungen. An die Gemeinden Bauerbach und Günzeldorf sind jährlich zehn Albus Triftgeld zu zahlen. Werden die Beständer irgendwie angefochten, wird ihnen der Orden jegliche Assistenz gewähren. Beim Fischen haben sie Stroh für eine Hütte gratis zu liefern. In einzelnen Fällen wird der Komtur einen Landverkauf bewilligen. Dann muß sich der neue Lehnsmann bei der Kommende melden und ein eidesstattliches Gelöbnis ablegen. Wer den Vertrag nicht einhält, geht der Erbleihe ohne Entschädigung verlustig. Die Anlieger und Anwender aller Grundstücke werden genau aufgeführt. Der Deutschmeister hatte 1771 bestimmt, daß das ganze verliehene Erbpachtgebiet erneut genau „verraint und versteint" werden solle. Grenzsteine aus dieser Aktion fanden sich noch 1957, als ein Landwirt, Schülers, tiefer pflügte. Die Steine trugen neben der Jahreszahl noch vier mit der Spitze zueinander gekehrte Dreiecke, ein einfaches Ordenskreuz darstellend. Es ähnelt dem „Eisernen Kreuz", das bei seiner Stiftung 1813 dem Ordenskreuz nachgebildet wurde. (3)
Mit der Übergabe des Hofes waren die Akten noch lange nicht geschlossen. 1796 geht der Streit zwischen Großseelheim und Bauerbach wegen der Teichdämme, die die Bauerbacher durchstochen haben, weil Seelheim die Abflüsse nicht offen gehalten hatte. Drei Jahre später prozessierte Großseelheim, weil Arzbacher Grundstücke an „Auswärtige" verliehen sind. — 1807 bekamen die Beständer bereits bezahlte Kontribution (Kriegsbeisteuer) zurückgezahlt, weil der Hof ein Freihof ist. 1838 wurde das jährliche Triftgeld an Ginseldorf mit 3 fl. 20 xr. abgelöst. Der dortige Bürgermeister war Fach. Im Jahre 1850 kam dann die Ablösung. Bürgermeister Ludwig Gölzhäuser ersuchte die Landeskreditkasse in Kassel um die Ablösungssumme von 1610 Thalern, die er auch erhielt. 150 Thaler waren mit 33/4%>, 1460 Thaler mit 3V4°/o zu verzinsen, Zinssätze, wie wir sie uns heute auch wünschten.
Ergänzung
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In dem Jubiläumsband von P. Klemens Wieser O T. "Acht Jahrhunderte Deutscher Orden", Ver. Wissenschaftl. Archiv, Bad Godesberg, finden sich folgende Lagepläne: Seite 64/65. Situationsplan, bezeichnet "Plan von dem Ordenshof in Artzbach". Seite 474: aus Katalog, Bd, I, S. 467. "Atzbach, Wüstung zwischen Bauerbach und Groß-Seelheim".
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Der Schieenstein-Atlas (Bild 20, nach S. 144) zeigt noch andere Teiche: am Schwanhof, am Glaskopf, bei Schönbach, Heskem, Allendorf u.a. m. Der große Udendorfer hingegen fehlt. Niederhessen hatte 90 landesherrliche Fischteiche mit einer Fläche von 900 Kass Acker = 213 ha. Das Oberfürstentum Marburg hatte davon etwa ein Drittel = 71 ha Teichfläche. Im Jahre 1557 lieferten die Teiche des Oberfürstentums über 30000 Karpfen neben vielen anderen Fisclnr ten, wie Hechte, Aale, Barben und Forellen , an die Tafeln des Adels.
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Diese Form des Kreuzes ist sehr alt, mindestens 600 Jahre älter als der Orden selbst. Sie findet sich schon auf dem "Kreuz-Stein von Moselkern" aus der Zeit um 600 n.Chr.
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Die Bauerbacher Erbleihbeständer
zwischen 1770—1845
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1770 Henrlch Hohmann Joh. Georg Hohmann Joh. Heinrich Nau Kaspar Herbener Henrich Herbener Johannes Petri Joh. Henr. Gölzhäuser Peter Kissel, sen. Kurt Weber |
1808 bis 1837 Johannes Biecker Johs. Schüler Peter Schüler Johs. Herbener Johs. Hoffmann Peter Kraus Heinrich Schmidt Kaspar Petri Henr. Joseph Gölshäuser Peter Kissel, jun. Kaspar Weber Johannes Braun |
1845 Andreas Bieker Andreas Bieker Johannes Braun Peter Schreiner Johannes Petri Ludwig Gölzhäuser Konrad Schick Kaspar Braun |
Haus-Nr. u. Hofname 24. Hertaeners 16. Krause 26. Meuers 11, Gölzhäusers 21. Schicks 22. Kurts |



