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Der Wald, sein Recht, seine Geschichte

Wald, Weide, Wasser waren Allgemeingut, Allmende, der Germanen. Wald und Weide waren zudem eine Einheit, die sie bis in unsere Tage (1867) geblieben sind. Aus der Allmende entwickelte sich die Markgenossenschaft, deren Siedlung das Markdorf mit den Markgenossen, den Märkern war. Ihre Rechte am Walde waren die Beheizung für Brenn- und Bauholz, die Waldweide, d. h. Hutung und Mästung für Rindvieh und Schweine, Meilerung der Holzkohle für Eisenhütten, Schmiede und Hausbrand, Lohe von jungen Eichen (Hauberg) für die Rotgerberei, Gewinnung von Pottasche für Seifensiedereien, Färbereien und Glashütten, Laubheu in Notjahren und Laubstreu für den Stall. Durch den langen Weidegang ging viel Dünger verloren, der dann dem Acker fehlte, Kunstdünger war noch nicht bekannt, so war der Strohertrag allzu gering.
Die „Nichtmärker", Bewohner von Dörfern ohne Waldrechte, zahlten für die Nutzung Abgaben, den Wald- oder Forsthafer, bzw. Forstkorn, wie es von unsern beiden Orten und Schröck im landgräflichon Salbuch von 1374 be/eugt ist, dazu auch Dienste an Gespann. 1582 mußte Gd. den Schutzhafer „auf Michels Tag gen Marpurg liefern, in den Renthof." An Holz durften die Nichtmärker nur mindere Arten, wie Birken, Erlen, Pappeln schlagen, doch waren auch Erlen oft gesucht für Leitungsröhren. Diese Waldrechte waren lebenswichtig für die damalige Bauerei. Unsere Urkunde von 1238 (s. unter „Ein Rechtsstreit . . ."), die nur von der „Holz-marcha" der Kirche von Caldern handelt, zeigt die Bedeutung der Waldrechte. Man nannte diese auch Acht- oder Echtwort, woraus „Ewert" abgeleitet ist, womit heute noch die Berechtigten des Interessentenwaldes als „Ewertsleut" benannt werden. Eine Urkunde von Wetter sagt 1239: „Vom Achtwort sagen wir, daß niemand sein Vieh da hinein treiben darf, was man Achtwort nennt ..." Das Salbuch (Art Grundbuch) nennt die Waldrechte den „Gemeinen Brauch", den die Brüder Grimm „ein eigenthümliches Rechtsinstitut", besonders in Oberhessen nennen. Zum Gemeinen Brauch kam später noch die Nutzung von Wiesen und Weiden, Wegen, Straßen, Quellen und Brunnen.
Man darf sich unter dem Wald in alter Zeit nicht das Bild unseres heutigen Hochwaldes vorstellen, der zumeist gar kein Wald, sondern ein Forst, eine „Balkenplantage" ist. Die zahlreichen Hügelgräber aus der späten Bronzezeit (Urnenfelder-Kultur) verraten uns, daß die damaligen Bewohner schon vor fast 3000 Jahren eine ausgedehnte Waldweidewirtschaft getrieben haben. Unser Hausrind ist von Natur aus als Wildrind ein Tier des Laubwaldes, kein Steppentier, wie das Wildpferd. Auch den Kern unserer . . . hausen-Orte müssen wir uns als Kleinsiedlung oder Einzelhöfe von Waldbauern denken. Zinsen und Zehnten der fränkischen Zeit zwangen den Bauern, sich durch Rodungen waldfreie Ackerflächen zu schaffen. Das ging so weit, daß um 1200 und 1300 die Waldfläche kleiner war als heute. Schon 1226 mußte der EB. von Mainz für die Gegend am Rhein ein Rodeverbot erlassen. Im Burgwald dagegen, wo der Eb. Mitbesitz hatte, ließ er noch 1365 roden.
Die älteste Abgabe für den „Neubruch" war der Medem (von Medum, medom, goth, maithm), der erst Va, später 1/s und l/i der Ackerfrucht betrug. Noch lange nannten und nennen die stolzen Ackerdörfer der Ohmebene und der weiten Talauen die Rodedörfer am Waldsaume geringschätzig „Heckennester". •— Der mittelalterliche Wald war lichter Laubholzbestand, ein Mischwald verschiedenster Bäume mit Unterholz und weiten Grasflächen. Ein sauerländer Forscher (Dr. Hömberg) stellte nach den Katastern von 1807 fest, daß die Waldungen zu 25% aus „Blößen und Heidbergen", zu weiteren 27°/o aus „Hagebergen und Holzungen" bestanden. Dazu war noch viel Buschwald und Haselhecken, so daß für rechten Hochwald nicht viel übrig blieb. Flurnamen des Lahnbergs, wie: Kuhrain, Schächters Wiese, Jugendwiese, Weinberg (Weidenberg!), erinnern noch an die ehemalige Waldweide..
Als zu Landgraf Philipps Zeiten (nach 1500) die Waldhege und die fürstlichen Hof Jagden ein dem Bauern unerträgliches Ausmaß annahmen, schritt man zu Waldschutz und sogar zu Aufforstungen.

Der Staatswald

Durch Jahrhunderte geht das Streben der hessischen Landgrafen, ihren Waldbesitz zu vergrößern und ihr Recht auf die Hohe Jagd allein, unter Ausschluß des Adels auszuüben. Zum größten Schaden der bäuerlichen Saatfelder ging die Hege des Wildes so weit, daß im Winter nicht nur Rot- und Rehwild, sondern sogar die Schwarzkittel gefüttert werden mußten. Auf Wildfrevel standen schwere Strafen, sogar der Strang. Oft mußte der müde gerackerte Fröner noch nachts Jagddienste leisten. Und wenn wir hören, daß der Landgraf bei einer Jagd im Lahnberg bis zu 60 Wildsauen erlegte, dann glaubt man, die Flüche der Bauern noch zu hören und kann sie ob das Wildschadens nur bemitleiden. Dem Deutschen Orden gegenüber versuchte der Landraf seine Rechte am Walde, auf Waldweide, Mästung und Jagd zu erweitern und die des Ordens einzuengen oder gar aufzuheben. Um 1550 nahm Philipp dem Orden für viele Wochen das Recht der Holzabfuhr aus dem Lahnberg. Der Ordensschäfer durfte nicht mehr im Lahnberg hüten. Mehrere Jahre später wurde dem Orden die Schweinemast im Lahnberg verboten und auch die Kuh- und Schafweide gänzlich aufgehoben. Noch 100 Jahre später (1657) ging der Streit um „des Ordens Jagens, Schießens und Holtzens Gerechtigkeit". Mathias Geltzhäuser, etliche und fünfzig Jahr alt, konnte im Jagdgebiet des Ordens um Rosenthal die Jagdgerechtsame des Ordens bestätigen. In Kirchhain war Johannes Sybell des Ordens Jäger. In Marburg war Cyriax Fraus Zeuge, da er 40 Jahre in Ordensdiensten war und gesehen hatte, daß dieser die Jagden mit Hunden und Garnen um die Winneburg, die Amöneburg und deren Feldmarken wie auch deren Dorfschaften Baurnbach, Gontzelndorf, Anzefahr, Rostorf, Schreck und Staußenbach ausgeübt habe. In den Feldfluren von Bb. und Gd. stand 1582 dem Amtmann von Amöneburg nur das Recht der niederen Jagd zu. „Es hat auch der Amptsmann zu jeder Zeit einen Hasen an dem Ort zu jagen Macht."
Nicht immer und nicht überall ging die Entwicklung von der Allmende zur Markgenossenschaft oder zum Gemeindewald. Große Waldungen gingen an den König über und wurden Reichsgut (Reichsforst in der Oberpfalz, der Königsforst b. Köln, Reichswald am Niederrhein), wozu auch die Lahnberge gehörten, die der Landgraf an sich zog. Bauerbach hat dem Landgrafen nach einem Vertrag von 1690 noch bis 1840 das „Blumenhutegeld", ein Triftgeld für eine bessere Waldweide, für das Huterecht im Lahnberg gezahlt.
Der Adel und Dienstadel war vollberechtigter Markgenosse und der riesige Waldbesitz der Brüder v. Seelheim auf dem Hofe Arzbach um 1270 ist bekannt, Mit dem Niedergang der Mainzer Macht in Oberhessen ging der Verlust der Waldungen Hand in Hand. Besonders durch Verpfändungen, die nicht wieder eingelöst wurden, gingen Gebiete und deren Wald verloren. Reste des alten Bestandes waren der 1935 gerodete Wald in der Wann und das 1820 gerodete Wäldchen in der Hinterbach, beide rund 11 ha groß. 1346 wurden die Ämter Amöneburg, Rosental und Bracht verpfändet, 1391 der Teil des Burgwaldes bei Mellnau, der nach der Kester-burg benannt, ursprünglich nur den Namen Burgwald trug. Durch die häufigen Verpfändungen waren schon 1548 die Waldungen weithin verwüstet. Kurmainz erließ um 1550 eine Holzordnung und befahl die Schlagwirtschaft, den Uberhalt von Eichen und Wildobstbäumen zur Wildäsung und Schweinemast. Bauholz durfte nur mit Erlaubnis des Amtmanns geschlagen werden, für Brennholz oder Zäune Bauholz zu nehmen, war verboten. Die Holzhauer wurden vereidigt und vielerorts mußten die Bauern ihre eigenen Backöfen abreißen und Gemeindebacköfen anlegen, um Brennholz zu sparen, eine Maßnahme, die auch auf unsere Dörfer zutreffen wird. Das Balkenwerk abgebrochener Gebäude wurde wieder verwandt, wie die Zimmerung vieler unserer Scheunen und Ställe verrät.
Ein großer Waldverwüster war der Köhler, vielmehr die von ihm betriebene Kohlenmeilerei. Ein Raummeter Buchenholz wiegt im Mittel zwischen lufttrocken und waldfrisch 11 Zentner. (Das Festmeter 16 Ztr.) Die daraus vermeilerte Holzkohle ergibt etwa ein Fünftel des Gewichts, 2,3 Ztr. (vom fm 3,2 Ztr.) Da die Gewinnung von nur einem Zentner Roheisen 16 Ztr. Holzkohle verschlang (Dr. M. Born), waren das sieben Raummeter Buchonknuppei, das war etwa der Jahreszuwachs von einem Hektar Wald. Zum Betrieb von einer Eisenhütte gehörte demnach bei mittlerer Erzeugung ein Wald von mehreren hundert Hektaren. (1)
Die Ziegenweide, der ärgste Waldverwüster, wurde verboten. Wer zwei Ziegen hatte, mußte Futter für dieselben nachweisen. Auf den „ständigen Hüten" pflanzte man in weitem Vierecksverband Hainbuchen, deren Kronen laufend zurückgeschnitten wurden. Eine solche schöne Weide fand sich noch vor kurzem bei Mardorf, die jetzt erst vernichtet wurde. Forstaufsicht läßt sich seit 1630 belegen, als Forstmeister Weyl auf Amöneburg beamtet war, 1660 war es Konrad Diehl und 1681 Loskant. Forstläufer kennen wir seit 1711, doch hatten diese keine Sachkenntnis, sie wurden gewählt. 1553 wurde auch ein Schichtmaß, das Klafter, eingeführt, um ungemessene Holzentnahme zu verhindern. Eine hessische Forstordnung begann 1683 mit Nadelholzpflanzung (Kiefer) als Versuch und seit 1750 planmäßig. Bis dahin waren Fichte und Kiefer in unsern Waldungen seltene Gäste. Die Waldmast kam um 1800 langsam in Abgang. Not- und Hungerjahre hatten nach 1770 zum Anbau der Kartoffeln gezwungen und nach 1780 gab es in Hessen kein Dorf mehr, das den Anbau nicht betrieben hätte. Das machte die Waldmast unrentabel, auch waren die Mastgelder, die der Landesherr erhob, nicht gering, Früher war die Waldmast nicht nur ein Recht, sondern Pflicht, weil die Mastgeider dem Grundherrn eine bedeutende Einnahmequelle waren. Vor dem herbstlichen Austrieb zur Mast wurden die Schweine vom Schmied gebrannt, um dem Besitzer sein Eigentumsrecht zu sichern. Den Mar-dorfern wurde zweimal, 1702 und 1712, die gesamte Schweineherde aus dem Walde gestohlen und Amöneburg hatte schon 120 Jahre früher einen regelrechten Krieg um seine Säue.

Ergänzung

  1. Ein Kohlenmeiler faßte etwa 70 - 80 Raummeter Holz; er brachte somit etwa 180 Zentner Kohle, die zum Verhütten von 12-13 Zentner ausreichten.

Bauern- u. Interessentenwald

Waldbesitz und Nutzungsrechte verschoben sich, als die Abgaben und Lasten nicht mehr vom Dorf, sondern allein von den Bauern getragen wurden. Da nach altem Rechtsgrundsatz die Pflichten den Rechten entsprechen sollen, wurden die Lastenträger auch alleinige Nutznießer, es entstand der Interessentenwald. Die Zugezogenen und die Beisassen hatten keinerlei Rechte. Es entstand innerhalb der Gemeinde eine tiefe soziale Kluft, die heute noch nicht überwunden ist, Daß nicht aller Besitz und alle Rechte in der Hand weniger oder gar eines Kapitalkräftigen zusammenflössen, wußte der Kurfürst von Mainz dadurch zu verhindern, daß er die Rechte, das „Ewert", an den Hof, nicht an die Person band. Die Entwicklung zum Interessentenwald muß sich schon vor dem 30jähr. Kriege vollzogen haben. Als 1866 Kurhessen, zu dem seit 1803 auch die kurmainzischen Dörfer gehörten, in Preußen aufging, versuchte Berlin Waldrechte und -nutzungen auf die Gemeinden zu überführen. Das war in Südhessen bereits gelungen. Nicht so in Gemeinden, wo man stur und steif am Althergebrachten klebte, besonders dann nicht, wenn Bürgermeister und Gemeindevertreter nur „Nutzbürger" waren, die ihren Nutzen zu wahren wußten. 1867 wurde auch die Waldweide aufgehoben, nachdem sie schon lange eingeschränkt war, da durch geregelte Beforstung nur die Streifen zwischen den „Hee-gen" (Schonungen) der Viehweide verblieben waren. Zeugen alter Waldweide sind noch neben einzelnen Flurnamen die alten Uberhälter, die uns auffallen durch kurzen Stamm, breite Krone und weitausladende Äste, wie sie noch vereinzelt in unsern Waldungen stehen. Gemeinden mit Interessentenwald im Kreisgebiet sind der Besitzgröße nach (450—100 ha): Schiffelbach, Mardorf, Treisbach, Roßdorf, Argenstein, Kirchvers, Ebsdorf, Warzenbach, Erksdorf, Heskem, Stausebach. Bauernwald, in dem jeder Bauer seine eigene Parzelle hat, — Interessentenwald ist gemeinsamer Besitz, — haben (220—100 ha): Michelbach, Dilschhausen, Seelbach, Allna, Herrners-hausen, Lohra, Marbach, Kehna, Elnhausen. Das ist ein last geschlossenes Gebiet im Marburger Hinterland. Gemeindewald haben (470—180 ha): Rauschenberg, Mom-berg, Neustadt, Kirchhain, Marburg, Wetter, (Stand von 1929).

Bauerbach hatte 1837 etwa 7,90 ha Gemeindewald mit 27 Nutzbürgern. Ginsel-dorf hatte 1835 rund 60 ha Gemeindewald, mit 20 Nutzbürgern. Später ist der Gemeindewald in Bauernwald umgewandelt, der mit 50 ha Größe 20 Besitzer hat. Der Gemeindewald ist bis auf einen Rest gerodet. Schönbach hat Interessentenwald von 45 ha mit 17 Anteilen. Der Staatswald Bauerbach hat 528 ha, der zu je einem Drittel Laub-, Nadel- und Mischwald ist. Der Zuwachs beträgt jährlich etwa drei Festmeter je Hektar, auf besseren Böden, wie z, B. in der Arzbach wächst auch mehr.

Bauerbach. Forsthaus und Förster

Die erste Nachricht über einen „Venator" (Jäger, Forstläufer) haben wir 1745, als Hermann Lichtenberg die Katharina, eine Lutheranerin aus Marburg ehelicht. 1814 wird ein Anniversarium (Jahresgedächtnis) für den Forstläufer Laudesch gehalten, der wohl in Marburg wohnte. Schon vor 1874 kam ein staatlicher Förster nach Bb,, dessen Sohn Paul in die Schule aufgenommen wurde. Im Herbst des Jahres wurde er in den Kreis Rotenburg versetzt. Sein Nachfolger war Max Wacke, geb. 1841, gest. 1901, beerdigt in Bauerbach. Wacke war der erste Bewohner des Forsthauses, das 1876 auf staatlichem Boden erbaut wurde. Die westl. anliegenden Wiesen wurden gerodet und später auf die heutige Fläche erweitert. 1898 kam Ernst Wilh. Adolf Kaufmann von Todenhausen, Kr. Ziegenhain nach hier und blieb 32 Jahre am Ort. Seinen Ruhestand verlebte er in Marbach. 1930 folgte ihm Karl Klos, geb. 1901, der 1959 Oberförster wurde. Seit 1954 ist Rev.-Förster Helmut Nietzke hier.

Ginseldorf

1831 meldet uns das Kirchenbuch einen Forstläufer Henrich Kissel. 1851 ist es Heinrich Hahn, Sohn des Forstläufers Balthasar Hahn aus Borken. Das Forsthaus wurde 1878 gebaut. Um diese Zeit warKilian der Königl. Förster, 1895 war esLiedtke, 1906 Cynthius, bis 1935 war es Nödel, nach welchem der bekannte Weg, der in seiner Dienstzeit gebaut wurde, benannt ist. Sein Nachfolger war Treedel, der 1949 starb und seit 1959 ist es Ob.-Förster Max Grebe.

Ergänzung

Förster Nietzke ging im November 1961 nach Gieselwerder. Nachdem Oberförster Karl Klos am 1. Febr. 1963 in Pension ging, folgte ihm im März Georg Kleinschmidt, Oberförster. Im Forsthaus bei Ginseldorf ging im April 1967 Oberförster M. Grebe in Pension und verzog nach Marburg. Die Försterstelle Ginseldorf wurde aufgelöst, das Forsthaus verkauft. Die Distrikte des Bauerbacher Staatswaldes und deren "Localnamen" nach der Wirtschaftskarte der Königl. Oberförsterei Bauerbach, 1885.

Distr.

 

79

Zechspan +

80/85/86/87

Arzbach

81

Mittelwäldchen

88

Stocksgrund

89

Schächterswiese

91/95/96/106

Wannkopf +

Distr.

 

92/97

Ordenberg +

104/116

Norm hausen

107

Gebrannte

105/117/118

Rabennest +

119

Hainbuchsgraben

122/123

Bornberg

124

Kathrinegarten

125

Wolfsloch

Außerhalb des Bauerbacher Staatswaldes gelegen, in Distrikt 100/101, liegt der Schanzenkopf mit seiner in Anm. 39 genannten "Hainburg", die bisher als "Alte Schanze" bekannt war.

Vom Ginseldorfer Staatswald:

129

Küchenwäldchen

130

Sacksohl +

131/132/133/138

Besenbaum +

134/135/136

Hohenstein +

137/141

Steinäckersrain +

139/140/143

Bürgeier Gleiche*

142

Stümpfe (Stimpf)

144/145

Bernsdorfer Kappe

 

(Kuppe?) +

146/147

Mühlenberg +

148

Weimarsche Kopf +

149-152

Kölber Wand +

153

Kupferschmiede +

+ = Diese Namen sind nicht in den beiden Flumamensammlungen Seite 199 und 202 enthalten.

Der Seelheimer Wald

Es ist eine alte Meinung in Bauerbach, daß die vorspringende „Waldnase" des Seelheimer Waldes ursprünglich zur hiesigen Flur gehörte und an Seelheim verloren ging. Urkundlich beweisen läßt sich wohl nichts hierüber und der Verlust dürfte schon so weit zurückliegen, daß die Überlieferung, der Wald sei zur Zeit des Faustrechts (um 1250) verloren gegangen, das Richtige trifft.

Wenn über den Besitzwechsel eines Gutes, Dorfes, Waldes, einer Burg keine Urkunde vorliegt, kann man meistens auf eine gewaltsame Enteignung schließen. Derartiges mag hier vorliegen. Im Reich war die „kaiserlose Zeit" (Interregnum) und im Lande gleichzeitig der thüringisch-hessische Erfolgestreit. Was lag da näher als im Trüben zu fischen? Der fragliche Waldzipfel hatte noch auf den Karten bis 1754 seinen eigenen Namen „Der Bauerbacher Zaul" (Zagel) und die angrenzende Flur ist bis in diese Zeit auch noch zwischen Bauerbach und Großseelheim strittig gewesen.

Es war um 1250, als der D. Orden Macht und Besitz ausweitete und diesen Waldteil, der ja nur ein Anhängsel des Gesamtwaldes ist, in Besitz nahm. Unsere alten Gemarkungen sind immer regelmäßig und abgerundet. Wo sie spätere Ausbuchtungen zeigen, haben sie Wüstungstluren einbezogen, wie die Arzbacher und Nonnhäuser Flur. Wo sie aber Einbuchtungen haben, sind Gebiete verloren gegangen. Und das ist offensichtlich hier bei unserer „Waldnaso" dor Fall. Bezieht man sie in die Bauerbacher Flur ein, ist diese sofort in ihrer alten Form hergestellt. Dieses Gebiet, obzwar ein nur unbedeutender Teil des ganzen Waldes, es wird etwa ein Sechstel sein, muß zu irgendeiner Zeit strittig gewesen sein, sonst hätte man nicht gerade hier einen Graben und Grenzwall ringsum gezogen. Dieser verläuft genau von den Waldwinkel am Nestacker bis zur Waldecke in der Joicht, wo zugleich die Flurgrenze umbiegt. Sicherlich hat man bei der betonten Grenzziehung durch Wall und Graben noch um die einstige Besitzänderung gewußt. Ursprünglich hat der ganze Wald wohl zu dem weiten Reichsgut um die Amöneburg gehört. Daß Ginseldorf als Ordensdorf seinen Waldteil, der ebenfalls ein Stück des Gesamtwaldes ist, — und von Schönbach gilt dasselbe, — behalten hat, kann man nur als Beweis ansehen, daß es der D. Orden war, der den fraglichen Waldteil in sein Gericht Seelheim einbezog. Um 1500 war der Seelheimer Wald Anteil der Hobeherrn, die diesen an die Bechling vererbten, deren Wappenstein ungewollt als Geschichts-denkmal stehen geblieben ist.

Sicher ist, daß der Seelheimer Wald 1374, als der Landgraf sein Salbuch aufstellen ließ, schon längst nicht mehr zu Bauerbach, bzw. zu Mainz gehörte, denn das Salbuch nennt nur den „Bauerbacher Meclem", zwischen dem Seelheimer Holz und dem Lahnberg gelegen. Die Besitzfrage liegt mithin wenigstens 700 Jahre zurück und hat heute nur noch historischen Belang, Neben dem Orden hat auch der Landgraf um den Besitz mainzischer Waldungen gerungen. 1537 und 1545—53 hören wir von hessischen Ansprüchen auf mainzischen Wald. Und als 1582 der Deutsche Orden in Ginseldorf der einzige Grundherr war, denn alle zehn Güter standen dem Komtur zu Marburg zu, da wird ausdrücklich hervorgehoben, daß außer den Birken-sträuchern am Lahnberg auch der Hinterstrauch und der Heller Rain (Höllerain) „in irem geprauche" seien, d. h. den Ginseldorfer Höfen zugehöre. Gleichzeitig heißt es aber von Bauerbach, „Die Unterthanen haben sonderlich kein Gehölz."

Noch vor dem Jahre 1800 war der Seelheimer Wald gerade kein Wertobjekt. Das Kataster von 1787 sagt: „Diese Waldung ist vor dem Kriege (dem 7jähr.) in gar guten Umständen gewesen, aber im Kriege völlig ruinieret worden. (Wohl während des großen Franzosenlagers 1759). Aus der 720 Acker (175 ha) großen Gemeinds-waldung bekommt dermalen jeder Gemeindsmann, deren es 61 sind, jährlich nur einen Karren Les- und Reisigholz. Das übrige, so sie benötigen, wird hie und da auswärts gegen Bezahlung gesucht. Vor dem Kriege hat aber jeder IVa Klafter Buchen und l/t Kl. Eiche unentgeltlich bekommen." — Seit 1925 sind kleine Teile der „Waldnase" in Bauerbacher Besitz gekommen. Rhiel-Stauze kauften damals von Herbener-Haamers 1,70 ha und 1951 Schick von Gass, Schott-Gehanns 1,25 ha. Dem Dorf zunächst liegen 3,00 ha von Müller-Brücke. Der ganze Wald ist heute noch 116 ha groß, demnach sind seit 1787 ca. 59 ha gerodet worden. 48 Besitzer teilen sich in den Wald. Der kleinste Anteil beträgt ein, der größte fünf Hektar.