Entsorgung von Holzeinfassungen auf dem Friedhof

Veröffentlicht von Webmaster (admin) am 05/11/2020
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Dem Fachdienst "Stadtgrün und Friedhöfe" der Stadt Marburg ist bei routinemäßigen Kontrollen auf dem Friedhof in Bauerbach aufgefallen, dass Angehörige oder Steinmetze nach der Einebnung oder nach dem Setzen eines Grabsteins die Reste der oft temporären Holzeinfassungen auf dem Friedhof (bei den Mülltonnen oder in den Erdboxen) entsorgen.

Der Fachdienst weist darauf hin, dass dies nicht erlaubt ist und gegen die zurzeit geltende Friedhofssatzung der Universitätsstadt Marburg verstößt.
Nach § 5 (2) Nr. 5 i.V.m. § 31 (1) Nr. 2e der Friedhofssatzung Marburg ist es nicht gestattet, innerhalb der Friedhöfe "Abfälle aller Art" abzulagern.

Die Friedhofsverwaltung bittet deshalb die Angehörigen und Steinmetze, die Holzabfälle selbst zu entsorgen.



Zuletzt geändert am: 05/11/2020 um 12:26

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